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Beatmungsgeräte

Beatmungsgeräte: Frau sitzt vor einem Beatmungsgerät und hält sich die Maske auf Mund und Nase.

Beatmungsgeräte unterstützen oder übernehmen die Atmung und verbessern Ihre Blutgaswerte.

Kostenübernahme

Die Kosten für das Beatmungsgerät und das komplette Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Die Beatmungsgeräte werden von der DAK-Gesundheit gekauft. Vor einem Wiedereinsatz erfolgt von den Vertragspartnern die Aufbereitung nach den aktuellsten Hygienestandards. Die Beatmungsgeräte können so unbedenklich bei mehreren Patienten zum Einsatz kommen. Beim Zubehör handelt es sich ausschließlich um neue Produkte, die individuell auf Sie abgestimmt werden.

Darauf haben Sie Anspruch

  • eine umfassende Beratung und Information inklusive Ihrer Pflegepersonen über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel
  • Auftragsannahme montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
  • kostenlose Nachbetreuung
  • technische Einweisung in die Handhabung und den Betrieb des Gerätes durch produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • technischer Notdienst 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr
  • Gewährleistung auf die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der gelieferten Hilfsmittel gemäß der gesetzlichen Regelungen, mindestens jedoch für zwei Jahre
  • umfangreiches Zubehör, wie zum Beispiel Masken, Filter, Schläuche, Befeuchter
  • Gewährleistungsfrist für Maskenversorgungen für drei Monate
  • kostenlose Neuanpassung einer Maske innerhalb der ersten drei Monate, sofern während dieser Zeit Beanstandung auftreten
  • kostenloses Leihgerät bei Wartung oder Reparatur
  • unverzügliche Reparatur oder Austausch, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen
  • sicherheitstechnische Überprüfungen nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Information über die Eigentumsverhältnisse und maßgebliche Regelungen und Verpflichtungen
  • Sicherstellung der einwandfreien Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels nebst Zubehör
  • keine weiteren Zuzahlungen, Aufzahlungen oder Eigenanteile
  • Einhaltung der Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses sowie aller gesetzlichen Vorschriften, z. B. des Medizinproduktegesetzes
  • Beachtung des von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem BVMed -Bundesverband Medizintechnologie e.V. verabschiedeten Kodex „Medizinprodukte“
  • Einhaltung der spezialrechtlichen Vorschriften für die Betriebssicherheit der Hilfsmittel
  • Transportkosten, Auslieferung, Abholung etc.
  • Reinigung des Systems gemäß Hygienevorschriften (nach der Beendigung der Therapie)

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie das Beatmungsgerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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