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Muss ich für die Zuzahlungsbefreiung Belege einreichen?

Falls Sie im Kalenderjahr bereits Zuzahlungen geleistet haben, benötigen wir Ihre Zuzahlungsbelege. Schicken Sie uns diese samt Antrag postalisch zu. Falls Sie sich im Voraus von Zuzahlungen befreien lassen möchten, müssen Sie keine Belege einreichen. 

  • Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen (pdf)
  • Aktualisiert am:

    Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Apotheke eine Sammelrechnung für Ihre Belege ausstellen.