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Welche Änderungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen gibt es seit 2022?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 bekommen seit dem 1.1.2022 einen sogenannten Leistungszuschlag. Ihr Eigenanteil reduziert sich somit. Der Leistungszuschlag errechnet sich aus dem Eigenanteil, den Sie für pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungsumlagen an das Pflegeheim zahlen. Die Höhe steigt mit der Anzahl der Monate, für die Sie bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehen. 


  • Pflegelotse der DAK-Gesundheit
  • Aktualisiert am:

    Ziehen Sie innerhalb eines Monats in ein Pflegeheim ein, wird dieser bei der Berechnung des Leistungszuschlages vollständig berücksichtigt.