Welche Kosten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim übernimmt die DAK?
Die DAK-Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim einen pauschalen Zuschuss sowie seit 1.1.2022 gegebenenfalls einen Leistungszuschlag. Gezahlt wird direkt an das Pflegeheim. Wie hoch der pauschale Zuschuss ist, hängt vom Pflegegrad ab. Der Leistungszuschlag erhöht sich zum 1.1.2025
Pflegegrad | Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege |
2 | 805 (2025) / 770 (2024) Euro |
3 | 1.319 (2025) / 1.262 (2024) Euro |
4 | 1.855 (2025) / 1.775 (2024) Euro |
5 | 2.096 (2025) / 2.005 (2024) Euro |
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Haben Sie Pflegegrad 1 und leben in einem Pflegeheim, können Sie dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 (2025) / 125 (2024) Euro nutzen.