Wer sind nahe Angehörige?
Sie erhalten Unterstützung für die Pflege von nahen Angehörigen. Dazu zählen:
- Eltern und Stiefeltern
- Schwiegereltern
- Großeltern
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, auch des Ehe- oder des Lebenspartners
- Enkel- oder Schwiegerkinder
- Ehepartner
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Schwägerinnen und Schwager
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Beamte, Selbstständige und arbeitslose Versicherte haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.