Wer sind nahe Angehörige?
Sie erhalten Unterstützung für die Pflege von nahen Angehörigen. Dazu zählen:
- Eltern und Stiefeltern
- Schwiegereltern
- Großeltern
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, auch des Ehe- oder des Lebenspartners
- Enkel- oder Schwiegerkinder
- Ehepartner
- Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Schwägerinnen und Schwager
Aktualisiert am:
![](/_next/image?url=%2Fapi%2Fimage-forward%2Fcaas%2Fv1%2Fmedia%2F2054%2Fdata%2Fd42be5607b7e83dd490d1a4142b32a42%2Fportrait_ratio1x1%2F768%2Fmia-bild-global.png&w=1920&q=75)
Beamte, Selbstständige und arbeitslose Versicherte haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.