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Wer sind nahe Angehörige?

Sie erhalten Unterstützung für die Pflege von nahen Angehörigen. Dazu zählen:

  • Eltern und Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Großeltern
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, auch des Ehe- oder des Lebenspartners
  • Enkel- oder Schwiegerkinder
  • Ehepartner
  • Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister
  • Schwägerinnen und Schwager
Updated on:

Beamte, Selbstständige und arbeitslose Versicherte haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.