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Kann der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf mehrere Pflegepersonen aufgeteilt werden?

Ja, Sie können den Anspruch auf mehrere Personen aufteilen, wenn die andere Pflegeperson ebenfalls die Voraussetzungen erfüllt. Der Anspruch ist allerdings auf insgesamt zehn Arbeitstage begrenzt. Während der Corona-Pandemie besteht bis zum 30.04.2023 ein zusätzlicher Anspruch auf 20 Arbeitstage.
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