Wer erhält das Pflegegeld?
Anspruch auf das Pflegegeld haben versicherte Pflegebedürftige, nicht die Pflegepersonen. Deshalb erhält das Pflegegeld grundsätzlich die oder der Pflegebedürftige. Sie können im Pflegegeld-Antrag aber auch einen anderen Zahlungsempfänger bestimmen.
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