Wann habe ich Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Sie können Kurzzeitpflege nutzen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und vorübergehend stationäre Pflege in einem Pflegeheim benötigen. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Ihre Pflegeperson kurzfristig ausfällt oder die Pflege noch nicht übernehmen kann.
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Kurzzeitpflege kann auch hilfreich sein, wenn Sie nach einer stationären Behandlung noch keine Pflegeperson gefunden haben.