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Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Sie können Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nutzen für:

  • Leistungen der Kurzzeitpflege 
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag, wie z.B. Begleitung, Beschäftigung oder Hilfe im Haushalt
  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
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