Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Sie können Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nutzen für:
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag, wie z.B. Begleitung, Beschäftigung oder Hilfe im Haushalt
- Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
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Wenn Sie Ihren Entlastungsbetrag nicht nutzen, können Sie ihn auch auf den nächsten Monat übertragen.