Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag haben alle Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde.
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Für Angebote zur Unterstützung im Alltag und für Nachbarschaftshilfe gelten in jedem Bundesland andere Kriterien.