Ich habe mehrere Einkünfte. Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ja, Sie erhalten zu viel gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurück, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind versicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld
- Sie haben weitere Einkünfte, wie Rente oder Versorgungsbezüge, und
- Sie überschreiten durch die verschiedenen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze 62.100 (2024) / vsl. 66.150 (2025) Euro
- der beantragte Erstattungszeitraum liegt nicht mehr als 4 Jahre zurück (Verjährungsfrist)
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Beiträge werden bei Beschäftigten vom monatlichen Bruttogehalt ermittelt.
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