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Muss ich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wenn ich arbeitslos bin?

Sie selbst müssen keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bekommen. Dann übernehmen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihre Beiträge. Wenn Sie keine der beiden Leistungen beziehen, können Sie sich freiwillig bei uns versichern und die Beiträge selbst zahlen.
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Die Agentur für Arbeit zahlt auch Beiträge in die Rentenversicherung für Sie.