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Was sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld?

Sie sind Mitglied bei der DAK-Gesundheit? Dann erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen Kinderkrankengeld für Ihr erkranktes Kind:

  • Sie sind als Mutter oder Vater berufstätig.
  • Ihre Versicherung schließt den Krankengeldanspruch ein.
  • Sie haben durch die Betreuung einen Verdienstausfall.
  • Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt.
    (Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.)
  • Ihr Kind ist gesetzlich familien- oder selbstversichert.
  • Ärztliche Bescheinigung für Betreuung oder Pflege des Kindes liegt vor.
  • Keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
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