Was sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld?
Sie sind Mitglied bei der DAK-Gesundheit? Dann erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen Kinderkrankengeld für Ihr erkranktes Kind:
- Sie sind als Mutter oder Vater berufstätig.
- Ihre Versicherung schließt den Krankengeldanspruch ein.
- Sie haben durch die Betreuung einen Verdienstausfall.
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt.
(Ausnahme: Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.) - Ihr Kind ist gesetzlich familien- oder selbstversichert.
- Ärztliche Bescheinigung für Betreuung oder Pflege des Kindes liegt vor.
- Keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
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