Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus begleite?
Ja, wenn Ihr Kind stationär behandelt werden muss und Sie als Begleitperson mit aufgenommen werden, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch ist zeitlich unbegrenzt. Bitte beachten Sie:
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Diese Regelung löst die Erstattung des Verdienstausfalles bei Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus ab.