Welche Leistung erhalte ich, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus begleite?
Wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und stationär mitaufgenommen werden, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch ist zeitlich unbegrenzt. Bitte beachten Sie:
Aktualisiert am:

Diese Regelung löst die Erstattung des Verdienstausfalles bei Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus ab.