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Wie bin ich versichert, wenn ich beruflich ins Ausland muss?

Wenn Sie beruflich ins EU-Ausland müssen, gilt das als sogenannte Entsendung. Für Ihren Versicherungsschutz bedeutet das: Ihr Arbeitgeber kann Sie im Rahmen einer Auslandsentsendung weiter beschäftigen. Damit bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dazu muss er sich an die zuständige Krankenkasse wenden und eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung müssen Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mit sich führen. 

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