Was ist, wenn ich im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus muss?
Wenn Sie bei der DAK versichert sind, können Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien, Tunesien, der Türkei und im Vereinigten Königreich während Ihres Urlaubs im Notfall zu einer Arztpraxis oder Klinik des öffentlichen Gesundheitssystems gehen. Sie erhalten dort in der Regel dieselbe medizinische Versorgung wie die einheimische Bevölkerung.
In allen hier nicht genannten Ländern sollten Sie unbedingt eine private Reiseversicherung abschließen, um im Notfall abgesichert zu sein.
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Mit dem DAK-EuropaService bieten wir Ihnen in vielen Urlaubsorten eine Versorgung weit über den gesetzlichen Standard hinaus.