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Übernimmt die DAK die Fahrkosten zum bzw. aus dem Krankenhaus?

Ja, wir übernehmen Ihre ärztlich verordneten Fahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus und zurück, wenn Sie dort stationär behandelt oder zur Entbindung aufgenommen werden. 

Die ärztliche Verordnung müssen Sie nicht vorher von uns genehmigen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Fahrkosten nur zur nächsterreichbaren Behandlungsstätte übernommen werden. 

Auf der Verordnung steht, welches Transportmittel für Sie notwendig ist. Geben Sie diese dem Fahrdienst, mit dem wir einen Vertrag haben. Er rechnet direkt mit uns ab. 
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