Übernimmt die DAK die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung mit dem Krankentransportwagen?
Entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, dass für Ihre Fahrt ein Krankentransportwagen medizinisch notwendig ist, stellt er Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeförderung aus. Damit wir die Kosten übernehmen können, müssen Sie uns diese unbedingt vor der ersten Fahrt zur Genehmigung schicken.
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Wir übernehmen die Fahrkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.