Die gesetzliche Pflegeversicherung
Ob durch Alter oder einen Schicksalsschlag - pflegebedürftig kann jede und jeder werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft in dieser Situation und unterstützt mit Geld- und Sachleistungen.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie gehört zur Sozialversicherung. Träger sind die gesetzlichen Pflegekassen, die organisatorisch bei den Krankenkassen angesiedelt sind.
Was bedeutet Versicherungspflicht?
In Deutschland gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten – eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.
Muss ich mich in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern?
Endet Ihre Versicherung bei der Krankenkasse, endet auch die Pflegeversicherung. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiter versichern.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Seit dem 1.7.2023 gibt es Abschläge auf den Beitragssatz für Versicherte mit mehr als einem Kind. Für sie reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2.,3.,4. und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird (oder 25 Jahre alt geworden wäre).
Mehr Informationen erhalten Sie unter Mitgliedschaft und Beiträge.
Familienversicherte sind beitragsfrei in der Pflegeversicherung.
Beitragssätze in der Pflegeversicherung für Beschäftigte | |||
Mitglieder | gesamter Beitragssatz | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil |
unter 23 Jahren | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % |
ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,0 % | 2,3 % | 1,7 % |
mit 1 Kind | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % |
mit 2 Kindern | 3,15 % | 1,45 % | 1,7 % |
mit 3 Kindern | 2,9 % | 1,2 % | 1,7 % |
mit 4 Kindern | 2,65 % | 0,95 % | 1,7 % |
mit 5 und mehr Kindern | 2,4 % | 0,7 % | 1,7 % |
Sonderfall Sachsen
Eine Ausnahme besteht für das Bundesland Sachsen. Dort zahlen Beschäftigte einen Beitragsanteil von 2,025 Prozent Ihres Bruttolohns, ab Juli 2,2 Prozent (ggf. vermindert um Beitragsabschläge, wenn sie mehr als ein Kind haben, oder mit einem Zuschlag, wenn sie keine Kinder haben). Grund dafür ist, dass in Sachsen – anders als in anderen Bundesländern – zur Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag abgeschafft wurde.“
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Um die Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie hoch Ihre Pflegebedürftigkeit ist, wird mit Hilfe von Pflegegraden ausgedrückt. Vom Pflegegrad hängt die Höhe der Leistungen ab. Pflegebedürftige tragen oft hohe Kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt aber nur einen Teil der notwendigen Hilfe ab. Eine Zusatzversicherung für Pflegeleistungen ist hilfreich.