Mehr Geld für alle Pflegeleistungen ab 2025
Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Das heißt: Wer Pflegeleistungen erhält, bekommt mehr Geld. Die aktuellen Beträge ab 2025 finden Sie nachfolgend.
Die Pflegeleistungen steigen automatisch. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.
Pflege-Sachleistungen
Als Pflege-Sachleistungen werden alle Dienstleistungen bezeichnet, die die Körperpflege und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause betreffen. Sie werden von professionellen Pflege- oder Betreuungsdiensten geleistet.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für Sachleistungen 2025 |
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2 | 796 Euro (zuvor 761 Euro) |
3 | 1.497 Euro (zuvor 1.432 Euro) |
4 | 1.859 Euro (zuvor 1.778 Euro) |
5 | 2.299 Euro (zuvor 2.200 Euro) |
Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag steigt auf 131 Euro (zuvor 125 Euro).
Pflegegeld
Wer zuhause von Angehörigen gepflegt wird und Pflegegrad 2 oder höher hat, erhält Pflegegeld. Auch hier gibt es ab 1.1.2025 mehr Pflegegeld pro Monat.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (pro Monat) |
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2 | 347 Euro (zuvor 332 Euro) |
3 | 599 Euro (zuvor 573 Euro) |
4 | 800 Euro (zuvor 765 Euro) |
5 | 990 Euro (zuvor 947 Euro) |
Kombinationsleistungen
Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege sind eine Ergänzung zur häuslichen Pflege. Dabei werden Personen, die Pflege benötigen, für eine bestimmte Zeit betreut. Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege nutzen.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für die Tages- und Nachtpflege ab 2025 |
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2 | 721 Euro (zuvor 689 Euro) |
3 | 1.357 Euro (zuvor 1.298 Euro) |
4 | 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro) |
5 | 2.085 Euro (zuvor 1.995 Euro) |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wer zeitweise vollstationär in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden muss, kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sie richtet sich an Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5.
Leistung | Höchstbeträge ab 2025 (pro Jahr) |
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Verhinderungspflege | 1.685 Euro plus 843 Euro aus dem nicht verbrauchten Budget der Kurzzeitpflege |
(zuvor 1.612 Euro plus 806 Euro aus dem nicht verbrauchten Budget der Kurzzeitpflege) | |
Kurzzeitpflege | 1.854 Euro plus 1.685 Euro aus dem nicht verbrauchten Budget der Verhinderungspflege |
(zuvor 1.774 Euro plus 1.612 Euro aus dem nicht verbrauchten Budget der Verhinderungspflege) |
Ausblick: Die Jahresbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 zusammengelegt.
Dadurch steigt der maximale Betrag auf 3.539 Euro. Leistungen, die Sie bis 30. Juni 2025 in Anspruch nehmen, werden auf den gemeinsamen Leistungsbetrag angerechnet.
Der Höchstzeitraum, in dem Verhinderungspflege und Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt werden, wird 8 Wochen betragen. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
Vollstationäre Pflege
Wer pflegebedürftig ist und vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt wird, erhält einen pauschalen Beitrag von der Pflegeversicherung.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für vollstationäre Pflege ab 2025 |
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1 | 131 Euro (zuvor 125 Euro) |
2 | 805 Euro (zuvor 770 Euro) |
3 | 1.319 Euro (zuvor 1.262 Euro) |
4 | 1.855 Euro (zuvor 1.775 Euro) |
5 | 2.096 Euro (zuvor 2.005 Euro) |
Weitere Pflegeleistungen
Auch für die nachfolgenden Pflegeleistungen gibt es mehr Geld.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Höchstbetrag: 42 Euro im Monat (zuvor 40 Euro)
Vollstationäre Pflege für Menschen mit Behinderung
- Höchstbetrag: 278 Euro im Monat (zuvor 266 Euro)
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Höchstbetrag: 224 Euro im Monat (zuvor 214 Euro)
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen
- Einmalig: 2.613 Euro pro Person und 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen
(zuvor 2.500 Euro pro Person und 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen)
Wohnumfeld-Verbesserung
- Einmalig: 4.180 Euro pro Person, 16.720 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt
(zuvor 4.000 Euro pro Person und 16.000 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt)