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DAK Garantietarif 1-4

Bild: Junge Frau mit Rucksack freut sich über einen Ausflug in den Wald.

Gesund bleiben zahlt sich mit dem DAK Garantietarif 1-4 aus. Denn wir belohnen Sie mit einer Prämie, wenn Sie keine oder nur bestimmte Leistungen der DAK-Gesundheit in Anspruch nehmen. Je nach Einkommen und gewählter Tarifvariante können Sie so bis zu 600 Euro pro Jahr kassieren. Und sollten Sie doch einmal krank werden, beteiligen Sie sich nur mit einem bestimmten Betrag an den entstandenen Kosten – Ihrem Selbstbehalt.

Ihre Vorteile beim DAK Garantietarif 1-4

  • Sie sichern sich – fit und gesund – eine Geldprämie zwischen 60 und 600 Euro pro Jahr..
  • Sie können weiterhin Vorsorge- und Präventionsleistungen nutzen, ohne Ihre Prämie zu mindern.

Garantietarif 1-4: So funktioniert‘s

Wenn Sie selten bis gar nicht zum Arzt gehen und auch sonst kaum Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ist dieser Wahltarif eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen. Denn dann können Sie eine Geldprämie zwischen 60 und 600 Euro pro Jahr kassieren – je nachdem, welche der vier Varianten des Garantietarifs Sie wählen.


Die vier Varianten des Garantietarifs

Einkommensgrenze (brutto/Monat)

Garantie-Prämie (pro Jahr)

Selbstbehalt (pro Jahr)

Max. Eigenaufwand (pro Jahr)

Unabhängig

60 €

120 €

60 €

ab 2.000 €

160 €

300 €

140 €

ab 3.500 €

300 €

500 €

200 €

Beitragsbemessungsgrenze*

600 €

800 €

200 €

*Beitragsbemessungsgrenze 5.175  Euro monatlich bzw. 62.100 Euro pro Jahr.

So gibt es die volle Prämie

Die volle Prämie von 60 bis 600 Euro erhalten Sie, wenn Sie in einem Tarifjahr keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Leistungen können Sie aber auch weiterhin nutzen, ohne Ihre Prämie zu mindern. Dazu gehören vor allem unsere Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen. Denn wir wollen, dass Sie gesund bleiben.

Diese Leistungen können Sie nutzen, ohne Ihre Prämie zu verringern

So kann sich Ihre Prämie verringern

Falls Sie doch einmal Leistungen benötigen, die über die oben genannten hinausgehen, beteiligen Sie sich bis zu einer bestimmten Höhe an den anfallenden Kosten. Das ist Ihr sogenannter Selbstbehalt. Er gilt pro Tarifjahr. Fällt ein Selbstbehalt an, wird dieser mit Ihrer Prämie verrechnet.

Überschreiten die Behandlungskosten den vereinbarten Selbstbehalt, übernehmen wir alle weiteren Kosten im gesetzlichen Rahmen in voller Höhe. Mehr als Ihren jährlichen Selbstbehalt müssen Sie nicht zahlen.

Die Höhe des Selbstbehalts können Sie abhängig von der Höhe Ihres Einkommens oder unabhängig davon wählen. Je höher der Selbstbehalt, desto höher ist auch die Prämie.
 

Beispielrechnungen

Ihr Tarif: Sie haben einen DAK Garantietarif mit einem Selbstbehalt bis zu 300 Euro und einer Prämie von 160 Euro abgeschlossen.

Beispiel 1
Sie haben keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen und erhalten die volle Prämie in Höhe von 160 Euro.

Beispiel 2
Sie haben medizinische Leistungen im Wert von 75 Euro in Anspruch genommen. Die 75 Euro werden von Ihrer vereinbarten Prämie von 160 Euro abgezogen. Sie erhalten demnach noch eine Restprämie in Höhe von 85 Euro.

Beispiel 3
Sie haben medizinische Leistungen im Wert von 305 Euro erhalten. Der Wert übersteigt somit Ihren Selbstbehalt von 300 Euro. Da Sie sich mit höchstens 300 Euro an den Ausgaben beteiligen, wird Ihre Prämie verrechnet und Sie zahlen nur noch die maximal mögliche Eigenbeteiligung von 140 Euro.

Garantietarif wählen: Wir beraten Sie gerne

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welcher Garantietarif am besten zu Ihnen passt und Ihnen die größten finanziellen Vorteile bietet. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin vor Ort.

Alle wichtigen Infos finden Sie auch kompakt zusammengefasst noch einmal als Merkblatt in der Teilnahmeerklärung. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Sie sind für mindestens drei Jahre an den Tarif gebunden und können Ihre Mitgliedschaft in der DAK-Gesundheit nicht kündigen.
  • Die Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Das heißt, dass Sie sich die Kosten für privat bezahlte Gesundheitsleistungen nicht im Nachhinein von der DAK-Gesundheit erstatten lassen können.
  • Sie können außerdem keinen anderen Wahltarif nutzen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbehalt?

Selbstbehalt meint: Sie beteiligen sich an den entstandenen Behandlungskosten. Die Höhe Ihrer Beteiligung ist dabei pro Tarifjahr begrenzt. Mehr als die vereinbarte Summe müssen Sie nicht zahlen. Bei allen Leistungen für familienversicherte Angehörige gibt es keinen Selbstbehalt.

Gibt es bei Vorsorgeuntersuchungen auch einen Selbstbehalt?

Nein, natürlich nicht. Wir als Ihre Krankenkasse möchten, dass Sie gesund bleiben. Deshalb sind alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen vom Selbstbehalt ausgenommen.

Zahle ich den Selbstbehalt selbst, zum Beispiel in der Arztpraxis?

Nein. Sie zeigen wie bisher auch nur Ihre Versichertenkarte in der Praxis oder Klinik vor. Erst im Folgejahr wird ermittelt, ob und wie viel Selbstbehalt fällig wurde.

Wann bekomme ich meine Prämie?

Ihre Prämie erhalten Sie, sobald alle Abrechnungen für das betreffende Jahr von Arztpraxen oder anderen Leistungserbringern bei uns vorliegen. Sollte ein Selbstbehalt angefallen sein, wird dieser direkt mit Ihrer Prämie verrechnet. Mehr als den vereinbarten Selbstbehalt zahlen Sie aber nicht.

Wie bestimme ich die Höhe meines Selbstbehaltes?

Die Höhe des Selbstbehaltes können Sie abhängig von der Höhe Ihres Einkommens oder unabhängig davon wählen. Sofern Sie einen einkommensabhängigen Selbstbehalt wählen, darf Ihr Einkommen nicht unter der genannten Einkommensgrenze liegen.

Wie verarbeitet die DAK-Gesundheit meine Daten?

Die DAK-Gesundheit wertet alle relevanten Abrechnungsdaten aus, um Ihre Prämie zu berechnen (§ 283 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB V i.V.m. § 53 SGB V). Das Leistungskonto stellt die Abrechnungsdaten dar, die zu Prüf- und Beratungszwecken genutzt werden. Dies passiert nur während der Laufzeit dieses Tarifes. Wir bewahren die Daten während der Laufzeit des Tarifes und maximal vier Jahre auf. Danach löschen wir die Daten.

Meldet die DAK-Gesundheit die Prämienzahlung an die Finanzbehörde?

Die DAK-Gesundheit ist gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Prämienzahlungen aus den Wahltarifen an die Finanzbehörde zu melden.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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