Für wen ist die eAU nicht vorgesehen?
Das Verfahren der elektronischen Krankmeldung ist für folgende Bereiche nicht vorgesehen:
- Fehlzeiten aufgrund von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
- Minijobs in Privathaushalten
- Privatarztpraxen
- Ärztinnen und Ärzte im Ausland
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