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Für wen ist die eAU nicht vorgesehen?

Das Verfahren der elektronischen Krankmeldung ist für folgende Bereiche nicht vorgesehen:

  • Fehlzeiten aufgrund von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Minijobs in Privathaushalten
  • Privatarztpraxen
  • Ärztinnen und Ärzte im Ausland
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