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eAU: Wie funktioniert die Krankmeldung seit 2023?

Seit 1.1.2023 erhalten Sie als Betrieb nicht mehr die AU-Bescheinigung von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe müssen die elektronische Krankmeldung (eAU) aktiv bei den Krankenkassen abrufen. Bereits seit dem 1.1.2022 ist dieser Abruf bei der DAK möglich.

Der Abruf der eAU erfolgt über ein systemgeprüftes Programm wie z.B. Ihr Programm zur Entgeltabrechnung. Als Alternative steht auch die Seite SV-Meldeportal mit Ausfüllhilfen zur Verfügung. 
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