Um eine einfache Abrechnung möglich zu machen, hat die DAK-Gesundheit für Heilmittelabrechnungen bundesweit eine zentrale Daten- und Papierannahmestelle eingerichtet. Bitte adressieren oder übermitteln Sie die Rechnungen und elektronischen Abrechnungsdaten sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen und Urbelege an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie: DAVASO ist nur noch für Abrechnungen bis einschließlich 30.04.2024 zuständig.
DAK-Gesundheit
c/o DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
IK: 661 430 035
Datenannahmepostfach: edi302@davaso.de
Die Rechnungsprüfung und Bezahlung erfolgt ebenfalls durch die DAVASO GmbH. Nutzen Sie bitte auch die Serviceangebote des DAVASO-Portals.
https://www.davaso.de/service/davaso-portal/
Die Ansprechpartner für Ihre Abrechnungen bei der DAVASO GmbH
Datenträgeraustausch
0341 25920-66
info302@davaso.de
Abrechnung
0341 25920-37
info302@davaso.de
Telefonische Anfragen zur Abrechnung sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur nach Eingabe einer PIN durch den Leistungserbringer möglich. Diese erhält er ausschließlich im Zusammenhang mit einer Registrierung im DAVASO Portal.
Seit 1.5.2024 ist die GFS mbh zuständig.
Bitte adressieren oder übermitteln Sie die Rechnungen und elektronischen Abrechnungsdaten mit einem Erstellungsdatum ab dem 1.5.2024, sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen und Urbelege ab dem 1.5.2024 an folgende Adresse:
GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
IK: 661420011
Datenannahmepostfach:
Ansprechpartner Abrechnung:
E-Mail: service302@gfs-web.de
Telefon: 0351 / 320 40 302
www.gfs-web.de
Leistungen der IFF
Leistungen der Interdisiziplinären Früherkennung und Frühförderung (IFF) zählen nicht zu den Heilmitteln nach § 32 SGB V. Die Leistungen der IFF sind mit dem
Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B 3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK 107436557
abzurechnen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen des Abrechnungsverfahrens sind die folgenden Vorschriften
- § 301 a SGB V
- §§ 302 und 303 SGB V
- Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“.
Detailinformationen:
Datenaustausch der GKV
vdek