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Hamburg, 2. Februar 2021. Die DAK-Gesundheit hat den Versand von Gutscheinen der Bundesregierung für FFP2-Schutzmasken abgeschlossen. Seit 6. Januar wurden Briefe an drei Millionen DAK-Versicherte verschickt, die letzten davon sollten kurzfristig bei den Betroffenen ankommen. Der Versand erfolgte in Abhängigkeit von der Zulieferung durch die Bundesdruckerei in drei Tranchen: DAK-Versicherte über 75 Jahren – rund eine Millionen Personen – haben ihre Gutscheine zuerst bekommen. Es folgten 1,6 Millionen Briefe an Personen ab 70 Jahren und an Personen unter 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren. Die dritte Tranche ging an Personen ab 60 Jahren. Mit dem Anschreiben von rund drei Millionen Versicherten unterstützt die Krankenkasse die Regierungsaktion, um Risikogruppen vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Mit den Gutscheinen können in zwei Terminschienen jeweils sechs Schutzmasken der Kategorie FFP2 gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro in den Apotheken abgeholt werden.
Bis zum 6. Januar konnten sich Personen über 60 Jahre und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren drei Masken unter Vorlage des Personalausweises in einer Apotheke ihrer Wahl abholen. Dieses Verfahren wurde durch die Vergabe fälschungssicherer Gutscheine abgelöst.
Abgabe in zwei Zeiträumen
Die Ausgabe der FFP2-Masken erfolgt in zwei Zeiträumen: Bis einschließlich 28. Februar können sechs Schutzmasken abgeholt werden. Der zweite Gutschein für weitere sechs Masken kann vom 16. Februar bis einschließlich 15. April eingelöst werden. Dabei fällt lediglich eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Gutschein an. Die Abgabe der Schutzmasken ist eine Initiative der Bundesregierung. Die Gutscheine dafür wurden den Kassen von der Bundesdruckerei geliefert.
Unterstützung besonders gefährdeter Personen
Die Bundesregierung will mit den Masken die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, beim Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus unterstützen. Nach den vom Bundesgesundheitsministerium vorgegebenen Haupt- und Nebendiagnosen können dies auch Kinder und Jugendliche sein. „Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein. Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf besteht“, heißt es im Begleitschreiben der Gutscheine. „Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt.“
Die ausgegebenen FFP2-Masken sind keine Leistung der Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit unterstützt die Bundesregierung dabei entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens mit den Berechtigungs-Coupons.