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Hamburg, 4. Juni 2021. Die DAK-Gesundheit fordert kurzfristig Nachbesserungen bei der geplanten Pflegereform. Im aktuellen Kabinettsentwurf habe die Bundesregierung geplante finanzielle Entlastungen für zwei Millionen pflegende Angehörige wieder gestrichen, kritisiert Vorstandschef Andreas Storm. Der Vorstandsvorsitzende der drittgrößten Krankenkasse fordert eine Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent. Die notwendigen Kosten von rund 650 Millionen Euro müssten als Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Forderung nach einer deutlichen Entlastung der pflegenden Angehörigen wird auch von der Diakonie unterstützt.
„Pflegende Angehörige sind eine wichtige Stütze unseres Sozialsystems. Diese Gruppe bei einer geplanten Novelle der Pflegeversicherung komplett zu vergessen, wäre ungerecht und kaum vermittelbar“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. Mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen (51,3 Prozent) werden allein durch Angehörige zu Hause versorgt, wie Erhebungen des Statistischen Bundesamtes bestätigen. In der von der Regierungskoalition geplanten Pflegereform soll das Pflegegeld auf dem Niveau des Jahres 2017 bis zum Jahr 2025 eingefroren werden. „Pflegende Angehörige müssen kurzfristig finanziell entlastet werden, um damit auch ihren Einsatz für das Allgemeinwohl anzuerkennen“, fordert Storm. Wenn das Grundprinzip der Pflegeversicherung ‚ambulant vor stationär‘ kein Lippenbekenntnis sein soll, gebe es hier dringenden Handlungsbedarf.
Wie die Sachleistungen müsse auch das Pflegegeld mit der Reform um fünf Prozent angehoben werden. Die Kosten von rund 650 Millionen Euro müssen als dauerhafter Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt übernommen werden. Im Jahr 2020 wurden 12,9 Milliarden Euro Pflegegeld an pflegende Angehörige bezahlt.
Auch die Diakonie Deutschland unterstützt die Forderung nach Entlastung pflegender Angehöriger. Maria Loheide, Vorständin der Diakonie Deutschland hält ein umfassendes Pflegereformkonzept für überfällig, das die Arbeit der pflegenden Angehörigen entlastet, stärkt und würdigt: „Die Situation pflegender Angehöriger ist bei den jetzt vorliegenden gesetzgeberischen Vorschlägen nicht im Blick. Menschen, die zeitweise ihren Beruf für die Pflege Angehöriger ganz oder teilweise aufgeben, müssen Lohnersatzleistungen erhalten und rentenversichert sein. Wer pflegt, darf nicht in Altersarmut geraten. Die Lücke, die mit der teilweise oder ganzen Aufgabe des eigenen Berufes entsteht, muss geschlossen werden."
Bei der DAK-Gesundheit spiegeln auch die Daten die große Leistung der pflegenden Angehörigen wider: „Über 200.000 unserer Versicherten erhalten Pflegegeld“, sagt Storm. Vor allem in der Corona-Pandemie hat es Pflegebedürftige als Risikogruppe und pflegende Angehörige besonders hart getroffen. Sie mussten sich auf wenige Kontakte beschränken, die Hygienemaßnahmen einhalten und noch mehr füreinander sorgen als sonst. Es sei zynisch, wenn auch diese Leistung jetzt nicht anerkannt werde.
Hintergrund zum Pflegegeld: Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht über die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung noch im Dezember 2020 eine Anpassung geplant. Alle drei Jahre sollten nach Notwendigkeit und Höhe die Leistungen der Pflegeversicherung überprüft werden. Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit diente die kumulierte Preisentwicklung in den letzten Jahren. In dem Bericht heißt es konkret: „Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Bundesregierung ein Anstieg der Leistungsbeträge um 5 Prozent angemessen.“ Nun sollen zum 1. Januar 2022 einige Leistungen der Pflegeversicherung angehoben werden, das Pflegegeld aber nicht.
Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung durch ehrenamtlich Pflegende.
Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.