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Wie läuft der Datenaustausch zur eAU mit der Arbeitsagentur oder der Minijobzentrale?

Seit dem 1. Januar 2024 nehmen auch die Bundesagentur für Arbeit und die Minijobzentrale an dem Verfahren zur elektronischen AU-Bescheinigung teil. Stellt eine Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeit von DAK-Versicherten fest, gibt sie die Meldung digital an uns weiter. Die Arbeitsagentur und die Minijobzentrale können die Arbeitsunfähigkeitszeiten dann per Datenaustausch bei uns abrufen. 

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