Für wen darf ich als Arbeitgeber eine eAU abrufen?
Arbeitgeber dürfen die eAU nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen, die zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit bei ihnen beschäftigt sind. Außerdem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorab den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informiert haben.
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