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Fälligkeiten 2024

Wenn Sie für Ihre versicherungspflichtigen Arbeitnehmer GSV zahlen, gelten die folgenden Daten für den fristgerechten Eingang der Beitragsnachweise und der GSV-Beiträge bei der DAK-Gesundheit:

2024

Monat

Fälligkeit der GSV-Beiträge

Eingang des Beitragsnachweises

01/24

29.01.2024

25.01.2024

02/24

27.02.2024

23.02.2024

03/24

26.03.2024

22.03.2024

04/24

26.04.2024

24.04.2024

05/24

29.05.2024

27.05.2024

06/24

26.06.2024

24.06.2024

07/24

29.07.2024

25.07.2024

08/24

28.08.2024

26.08.2024

09/24

26.09.2024

24.09.2024

10/24

28.10.2024

24.10.2024

11/24

27.11.2024

25.11.2024

12/24

23.12.2024

19.12.2024


Fälligkeit für freiwillig Versicherte

Beiträge für freiwillig Versicherte sind erst am 15. des Folgemonats zu entrichten. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, genügt die Zahlung an die Krankenkasse am darauffolgenden Bankarbeitstag.

2024

Monat

Fälligkeit der Beiträge für freiwillig Versicherte

01/24

15.02.2024

02/24

15.03.2024

03/24

15.04.2024

04/24

15.05.2024

05/24

17.06.2024

06/24

15.07.2024

07/24

15.08.2024

08/24

16.09.2024

09/24

15.10.2024

10/24

15.11.2024

11/24

16.12.2024

12/24

15.01.2025


Besonderheiten

Vereinfachungsregel
Sollte zum Fälligkeitstag die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht feststehen, dürfen Sie im aktuellen Beitragsnachweis den Beitrag des Vormonats angeben. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind allerdings von dieser Vereinfachungsregel ausgeschlossen. Ergibt sich im Nachhinein ein Differenzbetrag, berücksichtigen Sie diesen bitte im nächsten Monat.

Beispiel Vereinfachungsregel

Beitrag für Februar                                   2.500€
Angabe im Beitragsnachweis März       2.500€
Tatsächlicher Beitrag März                     2.700€

Der Differenzbetrag von 200€ wird im Beitragsnachweis April berücksichtigt

Beitragsschätzung
Sollte der DAK-Gesundheit Ihr Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag nicht vorliegen, müssen wir eine Beitragsschätzung vornehmen. Diese Beitragsschätzung bildet auch zunächst die Grundlage der Beitragsabbuchung, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA) teilnehmen. Mit Eingang Ihres Beitragsnachweises verliert die Schätzung dann ihre Gültigkeit. Wurden aufgrund der Schätzung jedoch Beiträge in zu geringer Höhe abgebucht, müssen auf den Differenzbetrag Säumniszuschläge erhoben werden.