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Allgemeine Nutzungsbedingungen der DAK-Gesundheit zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools (IAM)

Stand: 17. Dezember 2021; Version 2.0

1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen    

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) ist die Bereitstellung eines Identifizierungs- und Access-Management-Tools (im Folgenden „IAM“) durch die DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg (im Folgenden „DAK-G“). Mit dem IAM können sich Nutzer für die elektronische Patientenakte (im Folgenden „ePA“) und in späteren Ausbaustufen für weitere mobile Applikationen der DAK-G verifizieren und identifizieren. 

Bei dem IAM als Teil der ePA handelt es sich um eine cloudbasierten Soft- und Hard-warelösung, die von der DAK-G in ihren Systemen beziehungsweise in den Systemen eines technischen Dienstleisters betrieben wird. Der Zugang zum IAM erfolgt mittels der ePA-App über das Internet.

2 Bereitstellung der ePA

2.1    Die DAK-G bietet dem Versicherten (im Folgenden „Nutzer“) auf Antrag und mit Ein-willigung die Nutzung des IAM an.  

2.2    Die Nutzung des IAM ist für den Nutzer freiwillig.

2.3    Das IAM wird barrierefrei elektronisch bereitgestellt.

2.4    Weitere Informationen, insbesondere zur Funktionsweise des IAM bzw. der ePA und zu zusätzlichen Anwendungen sowie deren Funktionsweise einschließlich Datenverarbei-tungen, Speicherort und Zugriffsrecht, können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer unter https://www.dak.de/dakepa-epa-informationen wäh-rend der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

3 Überlassung, Änderung und Einstellung des IAM

3.1    Das IAM wird dem Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellt. 

3.2    Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs, der für den Zugang zum IAM erforderlichen Hardware sowie der sonstigen auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer verantwortlich. Diese technischen Voraussetzungen sind in diesem verlinkten Dokument enthalten https://www.dak.de/dakepa-epa-informationen.  

3.3    Die DAK-G ist nach dem Nutzungsvertrag nicht zur Bereitstellung von Funktionen ver-pflichtet, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinausgehen. Soweit die DAK-G über den gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsumfang hinaus Funktionen des IAM anbietet, erfolgt dies auf reiner Kulanzbasis und ohne vertragliche Leistungspflicht.

3.4    Soweit hierdurch der gesetzlich vorgeschriebene Funktionsumfang nicht geschmälert wird, behält sich die DAK-G vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteresseneinzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionen des IAM im Sinne des vorhergehenden Absatzes zu ändern, insbesondere Funktionen zu erwei-tern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden, wenn dies für den Nutzer zumutbar ist. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktio-nen bzw. Leistungen informiert.

3.5    Das IAM und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vo-rübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen An-spruch gegen die DAK-G darauf, dass der Zugang zum IAM und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen jederzeit ununterbrochen, zu bestimmten Zeiten und fehler-frei verfügbar sind. 

4 Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf das IAM

4.1    Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

4.2    Registrierungsprozess:

Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Daten-schutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Ver-wendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingun-gen.

Der Nutzer kann die Dokumente downloaden und speichern:

www.dak.de/dakepa-datenschutzhinweise
/www.dak.de/dakepa-nutzungsbedingungen

Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zur siche-ren Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann der Nutzer alle für Ihn zur Ver-fügung gestellten elektronischen Anwendungen starten, einrichten und verwalten.

5 Rechte und Pflichten des Nutzers

5.1    Der Nutzer kann die Einrichtung des IAM jederzeit teilweise oder vollständig beenden.  Eine nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass zur Verfügung gestellte elektroni-sche Anwendungen wie z.B. die ePA-App der DAK-G nicht genutzt werden kann.

5.2    Der Nutzer muss gegenüber der DAK-G vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Nutzungsvertrags machen und diese Daten bis zur Beendigung die-ses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. 

5.3    Der Nutzer darf das IAM nur für den vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Leis-tungszweck und nur im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwen-dung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen des IAM, ist verboten. 

5.4    Der Nutzer muss seine Zugangsdaten für das IAM, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf das IAM mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten und Nutzerkonto dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.5    Es ist verboten, das IAM für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, die Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

5.6    Die DAK-G ist berechtigt, die Nutzung des IAM durch den Nutzer zeitweise oder dauer-haft zu sperren, wenn und solange der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des IAM überschreitet, indem er gegen wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstößt. Voraussetzung für die Sperrung ist jedoch, dass die DAK-G den Nutzer zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung des Verstoßes aufgefordert hat. 

5.7    Die DAK-G kann den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Nut-zer das IAM in einer gegen den Nutzungsvertrag oder gesetzliche Regelungen versto-ßenden Weise nutzt und der Rechtsverstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortset-zung des Nutzungsvertrags für die DAK-G unzumutbar ist. Die Kündigung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmah-nung zulässig, es sei denn eine Frist oder Abmahnung verspricht offensichtlich keinen Erfolg oder die sofortige Kündigung ist aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt.

5.8    Vorgaben beim Tod eines Nutzers:

Der Tod des Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung seiner im IAM ge-speicherten Daten. Die Löschung der IAM-Daten nach Tod des Nutzers kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Er-benstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen. Unabhängig von einer Kündigung werden die im IAM abgelegten Daten nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tod des Nutzers gelöscht.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüs-selten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK und des Usernamens und des Passwortes seinem Testament.

6 Nutzungsrechte 

6.1    Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie alle sonstigen geistigen Schutzrechte am IAM und ihren einzelnen Elementen (insbesondere Software, Hardware und Benutzer-oberfläche) stehen ausschließlich der DAK-G zu. Die DAK-G räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, das IAM für die Zwecke des Nutzungsvertrags zu nutzen.

6.2    Der Nutzer darf das IAM nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke zur Speicherung Übermittlung und Verwaltung von medizinischen Informationen zu nutzen. Der Nutzer darf das IAM nur in dem Umfang nutzen, zu dem er gesetzlich und/oder aufgrund des Nutzungsvertrags berechtigt ist und für den das IAM vorgesehen ist. Eine darüber hin-aus gehende Nutzung ist verboten.

7 Datenschutz 

7.1    Die DAK-G trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzers bei Be-reitstellung der ePA bzw. des IAM geschützt und sicher sind. 

7.2    Weitere Informationen über den Schutz der Daten der Nutzer können unter folgendem Link eingesehen werden: www.dak.de/dakepa-datenschutzhinweise 

8    Fehlfunktionen und Störungen

8.1    Die DAK-G stellt die grundsätzliche Lauffähigkeit des IAM sicher und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des IAM durch den Nutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen. 

8.2    Die DAK-G stellt von Zeit zu Zeit Updates zur ePA bzw. das IAM im jeweiligen App-Store zum Download bereit und bietet dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auf-tretender Installationsprobleme an.

8.3    Eine Funktionsbeeinträchtigung des IAM, die aus Hardwaremängeln beim Nutzer, Um-gebungsbedingungen beim Nutzer oder Fehlbedienung resultiert, ist nicht von der DAK-G zu vertreten.

8.4    Der Nutzer ist verpflichtet, der DAK-G etwaig auftretende Fehlfunktionen oder Störun-gen des IAM unverzüglich über die ihm kommunizierten Kanäle (z. B. Hotline oder Kon-taktformular in der ePA-App) mitzuteilen. Der Nutzer wird die DAK-G bei der Fehlerdi-agnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Prob-leme konkret beschreibt, die DAK-G umfassend informiert. Diese wird sich um zügige Behebung der evtl. Störung bemühen. 

9 Haftung

Soweit es sich um Schadensersatzansprüche oder den Ersatz vergeblicher Aufwen-dungen handelt, haftet die DAK-G für alle Schäden aus vertraglicher und außervertrag-licher Haftung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

9.1    Die DAK-G haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche aus zwin-gend vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. dem Produkthaf-tungsgesetz), bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Übernahme einer Ga-rantie für eine bestimmte Beschaffenheit der sowie bei der Verletzung von Leben, Kör-per oder Gesundheit. 

9.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DAK-G nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf de-ren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der DAK-G ausgeschlossen.

9.3    Soweit nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung der DAK-G für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler anwendbar wäre, ist diese ausgeschlossen.

9.4    Leistungsverzögerungen hat die DAK-G nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeits-kampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Trans-portmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der DAK-G eintreten, der nicht als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist. 

9.5    Im Falle eines Datenverlustes haftet die DAK-G nur, soweit dieser nicht darauf beruht, dass der Nutzer seinen Pflichten im Umgang mit den im IAM gespeicherten Daten nicht nachgekommen ist.

9.6    Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen der DAK-G anwendbar.

10 Support

Die DAK-G bietet den Nutzern des IAM einen Support, der für allgemeine Fragen zu den Funktionen der IAM zuständig und ist der unter der Telefonnummer 0 40 325 325 555 erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der DAK-G zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

11 Kündigung 

11.1    Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der DAK-G jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist beenden. Der Nutzer muss die Kündigung schrift-lich oder persönlich gegenüber seiner Krankenkasse erklären.

11.2    Die DAK-G kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 28 Kalendertagen kündigen, wenn

a)    das Versicherungsverhältnis bei der DAK-G endet, 
b)    die geänderte Nutzungsbedingungen gemäß Kapitel 12.2 nicht akzeptiert,
c)    oder wenn der Nutzer die Einwilligungserklärung für die Nutzung des IAM zurück-nimmt.

11.3    Die DAK-G informiert den Nutzer über die eingegangene Kündigung und teilt ihm mit, zu welchem Datum die Löschung seitens der DAK-G durch Beauftragung der BIT-MARCK vollzogen wird.
 
11.4    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

12.1    Die DAK-G ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit des Nutzungsvertrags zu ändern. Die DAK-G informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen im IAM. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbe-dingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam. 

12.2    Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die IAM-Startseite und dort über den „Avatar-Icon“ zum IAM Self-Service, dort findet er den Punkte Einwilligungen einsehen und abrufen. Wenn der Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die DAK-G berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 28 Kalen-dertagen zu kündigen.  

12.3    Die DAK-G ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Ein-verständnisses des Nutzers abzuändern. Der Nutzer wird auf die Änderung in klarer und eindeutiger Form im IAM hingewiesen. Wenn eine solche Änderung die beiderseitigen Leistungen der Parteien betrifft, besteht das Änderungsrecht der DAK-G nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers für diesen zumutbar ist. 

Ein solches Recht zu einseitigen Änderungen der Nutzungsbedingungen besteht insbesondere,

a)    soweit die Änderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
b)    soweit sich die Änderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungstei-le bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
c)    soweit die Änderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen um-zusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Änderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat; oder
d)    soweit die DAK-G damit einer für sie verbindlichen Behördenentscheidung oder einem für sie verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung ledig-lich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. 

13 Anwendbares Recht 

13.1    Für den Nutzungsvertrag und die vorliegenden Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2    Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nut-zung des IAM in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 13.1 getroffe-nen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 13 ist jede natürliche Per-son, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

14 Salvatorische Klausel 

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

15 Information und Beratung

15.1    Die DAK-G hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der ge-samten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche des Nutzers, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA.

15.2    Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren: Per E-Mail an 
Service718780@dak.de oder schriftlich an DAK–Gesundheit Postzentrum, 22788 
Hamburg.

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