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Information zum Datenschutz im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens

Stand: 01.02.2019

Mit dieser Information zum Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DS-GVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Falle einer Bewerbung bei der DAK-Gesundheit. Diese Information betrifft sowohl die Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Stellenangebot wie auch eine Initiativbewerbung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Hierzu gehören insbesondere die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren erfolgende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

DAK-Gesundheit
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg
Telefon: 040 23960
E-Mail: karriere@dak.de

Den von der DAK-Gesundheit benannten Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der vorgenannten Adresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ oder unter datenschutz@dak.de.

2. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sie können sich bei der DAK-Gesundheit per E-Mail oder schriftlich per Briefpost sowohl auf konkrete Stellenangebote als auch initiativ unter Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen bewerben.

Wir verarbeiten alle personenbezogenen Daten, die in Ihren Bewerbungsunterlagen enthalten sind. Das beinhaltet Ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsort- und Datum, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten, gegebenenfalls Ihr Foto, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnis und sonstige Dokumentationen zur Ausbildung und Berufserfahrung, Art der Beschäftigung, Ihre Gehaltsvorstellung, Kündigungsfristen bei einem vorbestehenden Arbeitsverhältnis, den geplanten Anfangszeitpunkt. Diese Daten werden im Folgenden als Bewerberdaten bezeichnet. Zu den Bewerberdaten gehören zudem Daten, die in einem Bewerbungsgespräch sowie in der Korrespondenz mit Ihnen anfallen.

Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich war und ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, werden Ihre vollständigen Bewerberdaten in Ihre elektronische Personalakte aufgenommen und dort verarbeitet. Es werden im Verlauf des Stellenbesetzungsverfahrens z.B. aufgrund eines Personalfragebogens weitere Daten erhoben. Über die Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses informieren wir Sie gesondert.

Sofern kein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet wird, werden Ihre Bewerberdaten nach Ablauf einer bestimmten Speicherfrist vernichtet bzw. gelöscht (siehe im Detail unter Ziffer 5. „Dauer der Verarbeitung/Löschfristen“).

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Ihre Bewerberdaten werden verarbeitet, um Ihre Bewerbung auf ein konkretes Stellenangebot oder Ihre Initiativbewerbung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens zu berücksichtigen. Initiativbewerbungen werden ausschließlich bei laufenden Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt und verwendet. Die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten ist erforderlich, um eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei der DAK-Gesundheit herbeizuführen. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Abs. 8 Satz 2 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b bzw., wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 lit. a DS-GVO.

4. Empfänger der Bewerberdaten

Ihre Bewerberdaten werden grundsätzlich nur von der DAK-Gesundheit verarbeitet. Soweit Sie sich per E-Mail bewerben, ist Empfänger der Bewerberdaten auch die Bitmarck Technik GmbH, die als sogenannter Auftragsverarbeiter für die DAK-Gesundheit die IT-Infrastruktur betreibt und wartet.

Wir übermitteln Ihre Bewerberdaten an Behörden oder Strafverfolgungsorgane nur, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. An sonstige Dritte übermitteln wir Ihre Bewerberdaten ausschließlich im Falle Ihrer ausdrücklichen, freiwilligen und schriftlichen Einwilligung.

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

5. Dauer der Verarbeitung/Löschfristen

Kommt bei einer Bewerbung auf eine Stellenanzeige kein Beschäftigungsverhältnis zu Stande, verarbeiten, insbesondere speichern wir bei einer Bewerbung per E-Mail Ihre vollständigen Bewerberdaten, im Falle einer schriftlichen Bewerbung nur Ihr Anschreiben für sechs Monate ab Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens oder im Einzelfall länger, wenn dies darüber hinaus zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Ihre schriftlich an uns übersandten Bewerbungsunterlagen werden bis auf das Anschreiben unmittelbar nach Beendigung des Stellenbesetzungsverfahrens postalisch an Sie zurückgeschickt.

Bei Initiativbewerbungen werden Ihre Bewerbungsunterlagen, sofern kein Stellenbesetzungsverfahren zustande kommt, unmittelbar an Sie zurückgesendet mit dem Hinweis, die Stellenausschreibungen auf der Internetseite der DAK zu verfolgen. Werden die Bewerbungsunterlagen einer Initiativbewerbung für ein Stellenbesetzungsverfahren verwendet, erfolgt bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses eine Verarbeitung, insbesondere Speicherung entsprechend der Bewerbung auf eine Stellenanzeige (s.o.).

6. Keine Verpflichtung zur Bereitstellung, aber Erforderlichkeit

Eine Bewerbung bei der DAK-Gesundheit ist freiwillig. Für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit der DAK-Gesundheit ist allerdings die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten mit Ausnahme des Fotos erforderlich. Eine solche Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses können wir nicht ohne die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten mit Ausnahme des Fotos treffen, so dass im Falle einer Nichtbereitstellung Ihrer Bewerberdaten kein Bewerbungsverfahren bzw. Beschäftigungsverhältnis begründet werden kann.

7. Rechte als betroffene Person

Sie haben als betroffene Person unter bestimmten Voraussetzungen das Recht

  • auf Auskunft, also eine Bestätigung darüber, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und wenn ja, Auskunft über die Verarbeitung gem. Art. 15 DSGVO;
  • auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten gem. Art. 16 DSGVO;
  • auf Löschung personenbezogener Daten gem. Art. 17 DSGVO (siehe aber oben Ziffer 5.) und
  • auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.

Sie sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen gem. Art. 20 DSGVO berechtigt, die Sie betreffenden Bewerberdaten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Zur Ausübung dieser Rechte können Sie sich an uns (siehe oben Ziffer 1.) wenden.

8. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich auch an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde werden (Art. 77 Abs. 1 DSGVO).

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi-de-mail.de

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
poststelle@bvamt.bund.de oder poststelle@bvamt.de-mail.de

Information zum Datenschutz zum Download.