Grundsätzlich gilt das allgemeine Schlüsselverzeichnis der technischen Anlage. Für die Entlastungsleistungen ist der allgemeine Schlüssel
1099099 Entlastungsleistungen
nicht mehr gültig. Seit 1.7.2023 gilt die neue technische Anlage.
Folgende Schlüssel sind zu verwenden:
10070
Danach die jeweilige Leistung:
10 - Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
20 - Leistungen der Kurzzeitpflege
30 - Leistungen der ambulanten Pflegedienste ohne Leistungsbereich Selbstversorgung
31 - Leistungen der ambulanten Pflegedienste Leistungsbereich Selbstversorgung
40 - Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach §45a SGB XI