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Zuständigkeit

Sie benötigen Haushaltshilfe aufgrund einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung. Übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für diese Maßnahme nicht, dann ist die Einrichtung, die die Kosten für die Behandlung trägt, auch für Ihre Haushaltshilfe zuständig.

Antrag auf Haushaltshilfe? Wir beraten Sie gern. 
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