Die Einkommensgrenze von 1325 Euro monatlich erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren um 314 Euro. Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze ist möglich, wenn die Wohnungskosten 388 Euro übersteigen.
Bitte stellen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch im Servicezentrum einen Antrag für die Kostenübernahme.
Hier eine Liste anerkannte Beratungsstellen für eine Schwangerschaftskonfliktberatung:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas
- Deutsches Rotes Kreuz
- Diakonie
- donum vitae
- Gesundheitsämter
- Landesverbände des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands
- Pro Familia
Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind für Sie da.