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Infusionstechnologie zur Schmerztherapie

Durch die medikamentöse Schmerz-Infusionstherapie können Medikamente genauestens verabreicht werden. Dazu gehören unter anderem Infusionspumpen, Spritzen, Kanülen, Tropfenregler, Port- oder Grippernadeln.

Kostenübernahme

Wir übernehmen die Kosten für Infusionstechnologien zur Schmerztherapie, wenn Ihnen diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden.

Der Bedarf kann sich sehr schnell ändern, so dass für Infusionszubehör, Verbrauchs- und Verbandsmaterial immer eine neue Verordnung erforderlich ist. Wir empfehlen eine enge Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Vertragspartner.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • Hilfs- und Verbandmittel im Rahmen der Schmerztherapie, die die Qualitätsstandards erfüllen
  • Einhaltung der gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
  • umfassende Beratung, Bedarfsfeststellung, die Lieferung, die Anpassung, eine umfassende Einweisung und Nachbetreuung (insbesondere auch um Komplikationen zu vermeiden) inkl. der Betreuungspersonen in den sachgerechten Gebrauch der Hilfsmittel
  • Information über alle wesentlichen Schritte im Versorgungsprozess, notwendige Termine zur Anpassung oder Auslieferung
  • Hausbesuche, wenn gewünscht und ausschließlich nach vorheriger Anmeldung
  • persönliche und telefonische Auskunft und Beratung der Versicherten durch fachkompetentes deutschsprachiges Personal an mindestens fünf Tagen (Werktagen) in der Woche
  • medizintechnischen 24-Stunden-Notdienst 365 Tage im Jahr
  • der Notdienst wird auf Anforderung sofort tätig
  • Problembehebung (z.B. an der Infusionspumpe) durch telefonische Anleitung oder vor Ort
  • fachgerechten Versorgung nach den bestehenden Versorgungsleitlinien anerkannter Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM)
  • auf Wunsch geschlechtsspezifische Beratung, Einweisung und Betreuung
  • Versorgung durch Krankenpfleger/-schwester bzw. Kinderkrankenpfleger/-schwester mit einschlägiger Berufserfahrung und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung
  • reine Produkt(nach)lieferungen können auf dem Versandweg erfolgen, sofern der Versorgungsfall dies zulässt
  • Lieferrhythmus der Hilfsmittel und Verbandmittel richtet sich nach dem Lieferintervall der parenteralen Nahrung, maximal für 10 Kalendertage, da der Bedarf sich schnell und individuell ändert
  • Lieferung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde (z.B. bei Nachlieferungen und noch soweit ausreichendem Vorrat beim Versicherten)
  • Versorgung „vor Ort“, d.h. in der Häuslichkeit/ am Wohnsitz oder soweit erforderlich in Behinderteneinrichtungen, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen
  • Erstkontakt erfolgt persönlich am ersten Versorgungstag – gegebenenfalls auch vorab im Krankenhaus
  • weitere Besuche richten sich nach dem hilfsmittelbezogenen Beratungsbedarf. Hausbesuche sind vorab abzusprechen/ anzukündigen
  • Lieferung frei Wohnung/ Haus, auf Wunsch des Versicherten in neutraler Verpackung
  • sämtliche Reparaturen, Ersatzlieferungen, Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen
  • soweit erforderlich Zweitgeräte
  • soweit erforderlich Wechsel der Gerätetypen
  • zur Nutzung und zum Einsatz erforderliches Zubehör (wie z.B. Batterien, Netzteil, Ladekabel, Bolusgeber)
  • Abholung der Geräte

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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