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Badewannenlifter

Hilfsmittel: Eine Seniorin mit einer Pflegerin

Ein Badewannenlifter hilft beim Ein- und Aussteigen in oder aus der Badewanne und soll Ihnen weitgehend wieder ein selbständiges Baden ermöglichen.

Kostenübernahme

Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin, er oder sie kann Ihnen den Lifter mit dem nötigen Zubehör verordnen. Diese Verordnung gilt in der Regel für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Ihr Anbieter informiert Sie, wenn der Zeitraum abgelaufen ist.  Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Badewannenlifter weiterhin benötigen. Der Badewannenlifter wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • einen qualitativ geprüften und für die Versorgung zugelassen Badewannenlifter, der mindestens eine Hublast/Belastbarkeit von 140 kg (bei verordneter XXL-Versorgung von 170 kg) sicherstellt
  • Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards
  • geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
  • telefonische Erreichbarkeit des Vertragspartners montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
  • individuelle Beratung und Erprobung unter Berücksichtigung des individuellen Wohnumfeldes
  • Einweisung in die Handhabung und Pflege des Badewannenlifters und ggf. erforderliche Nachbetreuung, bedarfsabhängige Anpassung und ggf. auch Einweisung beauftragter Betreuungspersonen
  • umfangreiches Zubehör (z. B. Bedienungsanleitung, Ladegerät, Akku, rutschsichere Sitzfläche, Sitzschale, verstellbare Rückenlehne, Saugfüße, Drehteller)
  • Die Auslieferung erfolgt soweit medizinisch geboten umgehend, spätestens nach fünf Arbeitstagen direkt frei Haus und Montage
  • Sie können auch einen Hausbesuch mit dem Vertragspartner vereinbaren
  • Sicherstellung des technischen Notdienstes
  • Übernahme von Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen
  • Übernahme notwendiger Reparaturen einschließlich Austausch- oder Umversorgungen, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt werden kann
  • kostenlose Rückholung spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, wenn der Badewannenlifter nicht mehr benötigt wird

Der Vertragspartner bietet Ihnen zwei verschiedene Badewannenlifter ohne private Aufzahlungen an und berät Sie ausführlich bei Wunsch auf private Mehrleistungen.

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihren Badewannenlifter nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Fragen und Antworten

Unter welchen Bedingungen gilt die Kostenübernahme für Badewannenlifter?

Sind diese drei Bedingungen erfüllt, steht der Kostenübernahme nichts im Wege:

  1. Ein Arzt oder eine Ärztin hat das Hilfsmittel verordnet.
  2. Sie können mit dem Badewannenlifter weitestgehend eigenständig baden.
  3. Andere Badehilfen wie etwa Duschhocker stellen für Sie keine sinnvolle Alternative dar.

Wo und wie löse ich die Verordnung für einen Badewannenlifter ein?

Ihre Verordnung müssen Sie nicht erst bei uns genehmigen lassen, sondern Sie können sich direkt an einen unserer Vertragsanbieter für Badewannenlifter wenden. Dabei handelt es sich um renommierte deutsche Sanitätshäuser mit langjähriger Erfahrung.

Wo finde ich einen Vertragsanbieter?

Welche Anbieter Ihre Region mit Badewannenliftern beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK-Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.

Senden Sie dem Vertragspartner einfach Ihre Badewannenlifter-Verordnung sowie Ihre Kontaktdaten zu – per Post, Fax oder E-Mail. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihre persönlichen Daten auf der Verordnung Ihres Arztes korrekt sind, und geben Sie auch Ihre Telefonnummer mit an. Der Anbieter meldet sich dann bei Ihnen, unterstützt Sie bei der Auswahl des geeigneten Modells und stimmt Lieferung und Montage Ihres Badewannenlifters mit Ihnen ab.

Grundsätzlich kommen nur geprüfte, gängige Markenprodukte zum Einsatz, die alle technischen und medizinischen Qualitätsstandards erfüllen. Die Badewannenlifter, für die die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit gilt, weisen sogar eine höhere Belastbarkeit auf als vorgeschrieben.  

Alternativ können Sie Ihre Verordnung für einen Badewannenlifter in einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere, damit Sie bald einen Badewannenlifter mit Kostenübernahme durch uns – bis auf die gesetzliche Zuzahlung – erhalten. 

Stichwort Kostenübernahme: Wie läuft das im Einzelnen ab?

Einen medizinisch notwendigen Badewannenlifter von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, ist ganz einfach: Der Vertragspartner stellt Ihnen das Hilfsmittel leihweise zur Verfügung und rechnet seine Dienste direkt mit uns ab. Grundsätzlich fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung keine Kosten für Sie an, Sie profitieren von der Kostenübernahme Ihrer DAK-Gesundheit. 

Fällt wirklich keine weitere Zuzahlung für mich an?

Eine qualitätsorientierte Versorgung, persönliche Beratung sowie Lieferung und Montage innerhalb weniger Tage – all das garantieren die Anbieter von Badewannenliftern, mit denen wir zusammenarbeiten, komplett ohne Aufpreis. Auch für Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie einen technischen Notdienst fällt für Sie keine weitere Zuzahlung an. Zu einem Aufschlag kann es lediglich führen, wenn Sie sich für ein besonderes Produkt entscheiden. 

Was mache ich, wenn ich den Badewannenlifter nicht mehr brauche?

Wird der Badewannenlifter nicht mehr benötigt, endet Ihre Leihfrist. Der Anbieter holt das Hilfsmittel dann bei Ihnen ab. Bitte wenden Sie sich direkt an den Anbieter, der Ihnen den Badewannenlifter geliefert hat.

Was ist, wenn die Mietzeit meines Badewannenlifters ausläuft (Anschlussversorgung)?

Sie haben Ihren Badewannenlifter zunächst leihweise bekommen und diese Zeit ist nun um? Keine Sorge. Selbstverständlich wird Ihnen ein Badewannenlifter auch weiterhin zur Verfügung gestellt, wenn Sie diesen benötigen und nutzen.

Sofern Ihr bisheriger Lieferant kein Vertragspartner mehr ist, kann die Folgeversorgung über einen aktuellen Vertragslieferanten beauftragt werden. Dieser übernimmt entweder den Badewannenlifter vom vorherigen Lieferanten. Ihr bisheriger Badewannenlifter bleibt dann bei Ihnen. Oder dieser wird abgeholt und Sie werden von unserem Vertragsanbieter neu versorgt. Ist ein Austausch vorgesehen, findet dieser selbstverständlich nur in Abstimmung mit Ihnen statt. Wir garantieren: Erst wenn die Lieferung eines neuen Badewannenlifters feststeht, wird der alte abgeholt.

Ein neuer Antrag ist nicht notwendig – das geht ganz unbürokratisch. Im Regelfall müssen Sie nichts unternehmen und bekommen automatisch Nachricht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich direkt an einen aktuellen Vertragspartner mit einer Erklärung/Bestellung (siehe Download) zu wenden. Schicken Sie diese einfach dem Vertragspartner mit Ihren Kontaktdaten per Post, Fax oder E-Mail. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Telefonnummer an. Sie können Ihre Erklärung natürlich auch im Servicezentrum der DAK-Gesundheit abgeben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Wer beantwortet mir weitere Fragen zum Thema Badewannenlifter?

Alle Fragen zum Thema Badewannenlifter beantworten Ihnen gerne unsere Vertragspartner. Oder sprechen Sie einen Kundenberater oder eine Kundenberaterin Ihrer Krankenkasse in einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit an. Wir helfen Ihnen gerne.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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