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Anspruchscheck: Kinderwunschbehandlung

Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung. Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Ehe. Bei der Kinderwunschbehandlung dürfen jedoch nur die Ei- und Samenzellen von Ihnen und Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner genutzt werden. 
Weitere Informationen finden Sie unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de.