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Ableitende Inkontinenzhilfen

Ableitende Inkontinenzhilfen: An einem Rollstuhl ist ein Urinbeutel mit Schlauch befestigt.

Ableitende Inkontinenzhilfen kommen vor allem bei neurologischen Blasenentleerungsstörungen bedingt durch Krankheit, Unfall oder angeborene Störungen zum Einsatz. Sie leiten die Körperausscheidung Urin bzw. dünnflüssigen/breiigen Stuhl direkt oder über Verbindungsschläuche in entsprechende Auffangbeutel o.ä. ab.

Kostenübernahme

Die Kosten für das ableitende Inkontinenzhilfen übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Einzelvergütungen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.

Darauf haben Sie Anspruch

  • beispielsweise Urinbeutel, Urinableiter, Beinbeutel, Urinal-Kondome, Rolltrichter, Urinauffangbeutel, Bettbeutel, Stuhlauffangbeutel, Urinalbandagen, Urinalsysteme, Einmalkatheter zur ISK, Ballonkatheter, Ballonspülkatheter, Katheterverschlüsse, Analtampons, Pessare, Vaginaltampons, Katheter
  • Einhaltung aller gültigen Hygiene-, Pflege- und Versorgungsstandards sowie der einschlägigen/aktuellen Expertenstandards
  • geschultes Fachpersonal beim Vertragspartner
  • individuelle Beratung, Lieferung, Anpassung
  • umfassende Einweisung in den sachgerechten Gebrauch der Hilfsmittel und Nachbetreuung, gegebenenfalls inklusive Ihrer Betreuungspersonen
  • persönliches Beratungs- und Einweisungsgespräch, auf Wunsch mit Hausbesuch
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln, die Harnausscheidungen auffangen, möglichst hautfern ableiten und speichernd sammeln, um Infektionen, Hautläsionen und sonstige Störungen zu verhindern
  • Beratung, damit Sie sich soweit wie möglich selbständig versorgen können, Sie lernen wie man Komplikationen vermeidet, aber auch unvermeidbare erkennen und adäquat darauf reagieren können
  • eine kostenlose Erprobung unterschiedlicher Einzelprodukte bei Bedarf bei Erst- und Umversorgungen
  • eine umfassende Beratung und Aufklärung, sofern Sie Wunschprodukte bestellen möchten
  • telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag (an Arbeitstagen) in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
  • Auftragsannahme per E-Mail, Anrufbeantworter oder per Telefax: rund um die Uhr
  • Lieferung spätestens innerhalb von 48 Stunden. Die Lieferung erfolgt frei Wohnung, auf Wunsch in neutraler Verpackung
  • mindestens ein Hilfsmittelvorrat in Höhe des durchschnittlichen Wochenbedarfs

Vertragspartner

Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

Fragen und Antworten

Brauche ich ein Kassenrezept?

Damit wir die Kosten für Ihre ableitenden Inkontinenzhilfen übernehmen können, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein Kassenrezept ausstellen. Darauf sollte neben der Diagnose auch Art und Anzahl des notwendigen Hilfsmittels sowie der Versorgungszeitraum angeben sein.

Wo und wie bekomme ich ableitende Inkontinenzhilfen?

Um Ihre Versorgung mit qualitätsgeprüften Inkontinenzhilfen sicherzustellen, hat die DAK-Gesundheit Verträge mit verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen geschlossen. Um einen Vertragslieferanten zu finden, der für Ihre Region zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Hilfsmittellotsen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Suchbegriff „ableitende Inkontinenzhilfen“ in diese Suchfunktion ein. Alle Vertragspartner liefern Ihnen die benötigten Hilfsmittel bequem ins Haus.
Wählen Sie einen Anbieter von der Liste aus und senden Sie ihm Ihr Rezept im Original schnellstmöglich zu. Vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer oder die eines Ansprechpartners anzugeben. Der Anbieter wird sich dann umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, unterstützen wir als Ihre Krankenkasse Sie auch gern bei der Suche nach einem Hilfsmittel-Lieferanten. Oder geben Sie Ihre Verordnung einfach bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. 

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Bei besonderen Wünschen bezüglich Ihrer Inkontinenzhilfen wird eventuell eine weitere private Zuzahlung fällig. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen.

Wohin wende ich mich mit weiteren Fragen zu diesem Hilfsmittel?

Alle Fragen zu ableitenden Inkontinenzhilfen beantwortet Ihnen das geschulte Personal des jeweiligen Lieferanten. Darüber hinaus – insbesondere bei Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung – stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und -berater in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe gerne zur Verfügung.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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