Wer gilt als chronisch krank und wie wirkt sich das auf die Zuzahlungsbefreiung aus?
Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie sich in einer ärztlichen Dauerbehandlung befinden. Also, wenn Ihre Krankheit mindestens ein Jahr lang mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde.
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Sie sind chronisch krank, wenn Sie sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden.