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Wie bekomme ich die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr bei gleichbleibendem Einkommen?

Vom 15. September bis zum 31. Dezember können Sie sich über den Online-Antrag zur Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr von Zuzahlungen befreien lassen.
Vorausgesetzt, es ist absehbar, dass im kommenden Jahr Ihre Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze überschreiten werden.
 
Aktualisiert am:

Vom 15.9. bis zum 31.12. können Sie für das kommende Jahr die Zuzahlungsbefreiung beantragen.