Welche Bedingungen müssen beim Härtefall Zahnersatz erfüllt sein?
Als Härtefall gilt, wer mit seinem monatlichen Haushalts-Bruttoeinkommen unter den folgenden Grenzen liegt.
Einnahmegrenzen 2025 / 2024 (brutto im Monat):
- für Alleinstehende: 1.498,00 Euro (2025) / 1.414,00 Euro (2024)
- für zwei Personen (Verheiratete bzw. Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft oder eine Person mit familienversichertem Kind): 2.059,75 Euro (2025) / 1.944,25 Euro (2024)
- für jede weitere Person in der Familienversicherung: zusätzlich: 374,50 Euro (2025) / 353,50 EUR (2024)
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