Was versteht man unter andersartiger Versorgung bei Zahnersatz?
Von andersartiger Versorgung spricht man, wenn der gewünschte Zahnersatz nicht der Regelversorgung entspricht, die für diesen Befund festgelegt wurde.
Typisches Beispiel sind Implantate. Die Kosten für ein Zahnimplantat sowie die damit verbundenen Leistungen zahlen Sie komplett privat an die Zahnarztpraxis. Für den Zahnersatz, der später auf dem Implantat sitzt, also die sogenannte Suprakonstruktion, übernehmen wir wiederum den Festzuschuss – berechnet nach der Regelversorgung.
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