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Wann übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Wir übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn diese

  • medizinisch notwendig ist, weil eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt, und
  • der oder die Behandelte bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt ist. 
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