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Bin ich während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben?

Ja, Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin in der Zeit der Wiedereingliederung. Darum benötigen Sie für diesen Zeitraum eine Krankmeldung von Ihrer Arztpraxis.

Wichtig: Endet die Wiedereingliederung, benötigen wir eine Endbescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
In den meisten Fällen erhalten wir die elektronische Krankmeldung (eAU) direkt von Ihrer Arztpraxis. In diesem Fall müssen Sie uns nichts schicken.
Wenn Ihrer Praxis die eAU nicht nutzt, übermitteln Sie uns die Krankmeldung bitte selbst:
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