Wie kann ich einen Widerspruch einlegen?
Teilen Sie uns schriftlich mit, dass Sie gegen eine bestimmte Entscheidung von uns Widerspruch einlegen. Das kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person übernehmen. Die Adresse steht auf Ihrem Bescheid.
Sie können den Widerspruch über folgende Wege abgeben:
- Per Post oder per Fax
- Als Anhang in einer E-Mail: Achtung, hier muss eine besondere elektronische Unterschrift vorhanden sein oder die E-Mail muss per De-Mail versendet werden.
- In einem unserer Servicezentren können Sie das Dokument abgeben oder den Widerspruch als Niederschrift aufnehmen lassen.
- Elektronisch: durch Eingabe in ein elektronisches Formular der DAK App.
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