Wie oft habe ich Anspruch auf eine Vorsorgekur?
Grundsätzlich können Sie eine ambulante Vorsorgekur alle drei Jahre in Anspruch nehmen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei einer stationären Vorsorgekur beträgt der Abstand vier Jahre. Falls Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine dringende medizinische Notwendigkeit bescheinigt, ist in beiden Fällen auch ein kürzerer Zeitraum möglich.
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