Für welchen Zeitraum kann ich den Stromkostenzuschuss beantragen?
Sie können einen Stromkostenzuschuss für Hilfsmittel beantragen, wenn Sie diese bereits seit 12 Monaten nutzen. Kürzere Zeitabschnitte sind nur möglich, wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr verwenden.
Die Erstattung ist nur rückwirkend möglich. Dabei darf die Nutzungszeit maximal 4 Jahre zurückliegen.
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