Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen
Wenn weder medizinische noch strafrechtliche Gründe vorliegen, können Sie sich bis zur 12. Woche nach der Empfängnis für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Wir übernehmen dann die Kosten, wenn Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle nachweisen und Ihr Nettoeinkommen nicht mehr als 1.446 Euro monatlich (seit dem 1.7.2024) beträgt. Maßgeblich ist hier grundsätzlich Ihr Einkommen im letzten Kalendermonat vor der Antragstellung.
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