Dabei können Sie sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Das geht schon, wenn Ihr Betrieb mehr als 15 Angestellte hat. Zwar beziehen Sie kein Gehalt in der Zeit, Sie sind jedoch weiter sozialversichert und behalten beispielsweise Ihren Krankenversicherungsschutz. Wir als Pflegekasse zahlen Ihren Beitrag zur Rentenversicherung weiter, wenn Sie mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pflegen. Wenn Sie arbeitslos sind, bleibt der Versicherungsschutz für Sie ebenfalls bestehen.
Beantragen Sie die Familienpflegezeit, arbeiten Sie wöchentlich mindestens 15 Stunden. Die restliche Zeit verwenden Sie für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuhause. Dieses Angebot können Sie bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 25 Angestellte hat. Sie haben zudem die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, das Sie monatlich erhalten und später zurückzahlen könnten.
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Wege zur Pflege
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