Wann habe ich Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege?
Sie haben Anspruch auf diese Leistung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen, wenn Sie im Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind.
Weitere Voraussetzungen: Die häusliche Pflege ist nicht in ausreichendem Maße sichergestellt und soll ergänzt oder gestärkt werden.
Pflegelotse der DAK-Gesundheit
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Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Sie können aber den Entlastungsbetrag dafür nutzen.