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Wann habe ich Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege?

Sie haben Anspruch auf diese Leistung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen, wenn Sie im Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind.

Weitere Voraussetzungen: Die häusliche Pflege ist nicht in ausreichendem Maße sichergestellt und soll ergänzt oder gestärkt werden.
 

  • Pflegelotse der DAK-Gesundheit
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